Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Können Auslandschweizer/Innen auch kandidieren, ohne im Stimmregister eingetragen zu sein?

Ja, aber bis zur Wahl müssen sie sich ins Stimmregister eintragen lassen.

1.   Bei Wahlanmeldung müssen sie nachweisbar das Schweizerbürgerrecht besitzen.
2.
Bis zum Wahltag müssen sie sich ins Stimmregister eintragen lassen, weil nur "stimmberechtigte" Schweizer-bürgerInnen wählbar sind (Art. 143 nBV).



Gesetzesgrundlagen
nBV Art. 143
aBV Art. 74
aBV Art. 75
BPR Art. 1
BPR Art. 2
BPRAS Art. 3


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Letzte Änderung 31.12.2011

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