Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Ist man auch ausserhalb des Wohnsitzkantons wählbar?

Ja.

Art. 39 Abs. 2 BV (= Art. 43 Abs. 2 aBV) und Art. 1 und 3 BPR verunmöglichen es nicht, das passive Wahlrecht unabhängig vom politischen Wohnsitz auszuüben und ausserhalb des Wohnsitzkantons zu kandidieren. Dies ist konstante Praxis und ergibt sich nicht nur aus der Existenz der Norm von Art. 27 Abs. 2 BPR. Nationalratswahlen sind gesamteidgenössische Wahlen; die Kantone sind dabei lediglich Wahlkreise (Art. 149 Abs. 3 [= Art. 73 Abs. 1 aBV]).



Gesetzesgrundlagen
nBV Art. 39 Abs. 2
Art. 149 Abs. 2 und 3
aBV Art. 43 Abs. 2 et Art. 73 Abs. 1
BPR Art. 27 Abs. 2 in Verbindung mit 1 und 3


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Letzte Änderung 31.12.2011

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