Nationalratswahlen 2007

Leitfaden für kandidierende Gruppierungen

D5 Bekanntgabe aller Listen- und Unterlistenverbindungen

Die Kantone müssen die Listen- und Unterlistenverbindungen im kantonalen Amtsblatt veröffentlichen und auf allen Wahlzetteln mit Vordruck der an den Verbindungen beteiligten Gruppierungen vermerken.


Letzte Änderung 31.12.2007

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