Leitfaden für kandidierende Gruppierungen
D4 Überblick
Nach dem neuen Recht können also Listen bei den Nationalratswahlen noch wie folgt verbunden werden:
Tabelle 4
| Verbindungsstufe
| Überparteilich
| Innerparteilich
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| Listenverbindung
| unbeschränkt zulässig
| unbeschränkt zulässig
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| Unter-Listenverbindung
| beschränkt zulässig
| a.
| nur bei gemeinsamem Listenhauptnamen
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| b.
| zur Unterscheidung von:
Region
Alter
Geschlecht
Flügeln der Gruppierung
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| beschränkt zulässig zur Unterscheidung von:
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Region
Alter
Geschlecht
Flügeln der Partei
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| unzulässig für alle anderen Zwecke
| unzulässig für alle anderen Zwecke
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| Voraussetzung
| Bezeichnung einer Liste als Stammliste in allen Fällen, in denen sich die Listen nicht nach regionalen Kriterien unterscheiden
| Bezeichnung einer Liste als Stammliste in allen Fällen, in denen sich die Listen nicht nach regionalen Kriterien unterscheiden
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| Unter-Unter-Listenverbindung
| unzulässig
| unzulässig
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