Leitfaden für kandidierende Gruppierungen
D4 Überblick
Nach dem neuen Recht können also Listen bei den Nationalratswahlen noch wie folgt verbunden werden:
Tabelle 4
Verbindungsstufe
| Überparteilich
| Innerparteilich
|
Listenverbindung
| unbeschränkt zulässig
| unbeschränkt zulässig
|
Unter-Listenverbindung
| beschränkt zulässig
a.
| nur bei gemeinsamem Listenhauptnamen
|
b.
| zur Unterscheidung von:
Region
Alter
Geschlecht
Flügeln der Gruppierung
|
| beschränkt zulässig zur Unterscheidung von:
 
Region
Alter
Geschlecht
Flügeln der Partei
|
|
 
| unzulässig für alle anderen Zwecke
| unzulässig für alle anderen Zwecke
|
Voraussetzung
| Bezeichnung einer Liste als Stammliste in allen Fällen, in denen sich die Listen nicht nach regionalen Kriterien unterscheiden
| Bezeichnung einer Liste als Stammliste in allen Fällen, in denen sich die Listen nicht nach regionalen Kriterien unterscheiden
|
Unter-Unter-Listenverbindung
| unzulässig
| unzulässig
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