Nationalratswahlen 2007

Leitfaden für kandidierende Gruppierungen

D4 Überblick

Nach dem neuen Recht können also Listen bei den Nationalratswahlen noch wie folgt verbunden werden:

Tabelle 4

Verbindungsstufe Überparteilich Innerparteilich
Listenverbindung unbeschränkt zulässig unbeschränkt zulässig
Unter-Listenverbindung beschränkt zulässig
a. nur bei gemeinsamem Listenhauptnamen
b. zur Unterscheidung von:
  • Region
  • Alter
  • Geschlecht
  • Flügeln der Gruppierung
  • beschränkt zulässig zur Unterscheidung von:
     
  • Region
  • Alter
  • Geschlecht
  • Flügeln der Partei
  •   unzulässig für alle anderen Zwecke unzulässig für alle anderen Zwecke
    Voraussetzung Bezeichnung einer Liste als Stammliste in allen Fällen, in denen sich die Listen nicht nach regionalen Kriterien unterscheiden Bezeichnung einer Liste als Stammliste in allen Fällen, in denen sich die Listen nicht nach regionalen Kriterien unterscheiden
    Unter-Unter-Listenverbindung unzulässig unzulässig


    Letzte Änderung 31.12.2007

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