Nationalratswahlen 2007

Leitfaden für kandidierende Gruppierungen

D2 Beschränkte Zulassung von Unterlistenverbindungen

Listenverbindungen sind zwischen zwei oder mehreren Parteien möglich, Unterlistenverbindungen nur zwischen Listen gleichen Namens, die sich voneinander allein durch einen Zusatz zum Geschlecht, zum Alter, zur Region oder zu den Flügeln der Gruppierung unterscheiden. Eine Liste kann innerhalb einer Listenverbindung also mit einer oder mehreren anderen Listen eine Unterlistenverbindung eingehen, wo eine Partei oder Gruppierung unter demselben Hauptnamen mehr als eine Liste einreicht.


Letzte Änderung 31.12.2007

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