Leitfaden für kandidierende Gruppierungen
D Listenverbindungen
D1 Unbeschränkte Zulassung von Listenverbindungen
D1a
| Mit übereinstimmenden Erklärungen können verschiedene Gruppierungen oder Parteien ihre Listen als verbunden erklären.
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D1b
| Im Anhang zur Verordnung über die politischen Rechte (VPR) ist ein neutrales Musterformular für Listenverbindungen enthalten (vgl. AS 1994 2428 = Beilage 2). Die Kantone können dieses Musterformular übernehmen oder eigene Formulare kreieren, die mindestens die Angaben des Musterformulars enthalten.
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