Nationalratswahlen 2007

Leitfaden für kandidierende Gruppierungen

D Listenverbindungen

D1 Unbeschränkte Zulassung von Listenverbindungen

D1a Mit übereinstimmenden Erklärungen können verschiedene Gruppierungen oder Parteien ihre Listen als verbunden erklären.
D1b Im Anhang zur Verordnung über die politischen Rechte (VPR) ist ein neutrales Musterformular für Listenverbindungen enthalten (vgl. AS 1994 2428 = Beilage 2). Die Kantone können dieses Musterformular übernehmen oder eigene Formulare kreieren, die mindestens die Angaben des Musterformulars enthalten.


Letzte Änderung 31.12.2007

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