Nationalratswahlen 2007

Leitfaden für kandidierende Gruppierungen

C3b Nummerierung

Zusätzlich erhält jeder Wahlvorschlag von der für die Wahlorganisation zuständigen kantonalen Behörde nach der Bereinigung eine Ordnungsnummer zugeteilt. Nach welchen Kriterien die Listen nummeriert werden (z.B. Stimmenstärke bei den letzten Nationalratswahlen, Losentscheid, chronologisch nach Einreichung der Wahlvorschläge), bestimmt sich nach kantonalem Recht. Wie weit dies rechtssatzmässig vorbestimmt ist, ist aus Beilage 3 abzulesen.


Letzte Änderung 31.12.2007

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