Leitfaden für kandidierende Gruppierungen
B2 Termine im Vorschlagsverfahren
B2a Kantone mit Mehrheitswahlverfahren
1.
| Seit 1995 sind die nun sechs Kantone mit Mehrheitswahlverfahren frei, in ihrer kantonalen Gesetzgebung stille Wahlen vorzusehen, wenn für ihren einzigen Sitz lediglich eine einzige Kandidatur vorliegt. Macht ein Kanton (wie dies bisher Obwalden und Nidwalden getan haben) davon Gebrauch, so müssen Kandidaturen in diesem Kanton neu bis spätestens am Freitag, 21. September 2007 bei der für die Wahlorganisation zuständigen Behörde angemeldet worden sein. In Majorzkantonen, deren Gesetzgebung keine stille Wahl ermöglicht (2003 waren dies Uri, Glarus, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden), entfällt dieser Anmeldetermin.
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2.
| Jeder Majorzkanton ohne stille Wahlen muss sämtlichen Stimmberechtigten bis spätestens am 11. Oktober 2007 einen leeren Wahlzettel zukommen lassen.
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