Leitfaden für kandidierende Gruppierungen
T4b Alters- und Pflegeheime; Kranke und Gebrechliche
Die Kantone SZ und AG ermöglichen die Wanderurne in Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen, während in den Kantonen FR, VD, NE und JU auf Bestellung hin eine Abordnung des Stimmbüros die Stimmen von Kranken und Gebrechlichen individuell einsammelt. Einzelheiten vgl. in der Zusammenstellung in der Beilage 5!