Nationalratswahlen 2007

Leitfaden für kandidierende Gruppierungen

T3 Stellvertretung

T3a Voraussetzung

Stellvertretung ist für eidgenössische Abstimmungen und Wahlen zulässig, sofern das kanto-nale Recht sie für die kantonalen Abstimmungen und Wahlen vorsieht (ZH, NW, GL, SO, SH, AR, AI, AG und TG). Einzelheiten vgl. in der Zusammenstellung in der Beilage 5!


Letzte Änderung 31.12.2007

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