Leitfaden für kandidierende Gruppierungen
T1 Vorzeitige Stimmabgabe
T1a Minimalumfang
Die Kantone müssen die vorzeitige Stimmabgabe mindestens an zwei der vier letzten Tage vor dem Wahltag ermöglichen. Zu diesem Zweck hat das kantonale Recht vorzusehen, dass alle oder einzelne Urnen während einer bestimmten Zeit geöffnet sind oder dass die Stimmberechtigten den Stimmzettel in einem verschlossenen Umschlag bei einer Amtsstelle abgeben können.