Nationalratswahlen 2007

Leitfaden für kandidierende Gruppierungen

S3 Vorgehensweise nach Entfallen des Vorschlagsrechts

Machen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner vom Vorschlagsrecht keinen Gebrauch, oder stimmen nicht mindestens drei Fünftel aller noch stimmberechtigten Unterzeichnerinnen und Unterzeichner einem Vorschlag zu, so findet eine Volkswahl statt:

S3a nach dem Verhältniswahlverfahren, wenn mehrere Sitze zu besetzen sind;
S3b nach dem Mehrheitswahlverfahren, wenn nur ein einziger Sitz vakant ist;


Letzte Änderung 31.12.2007

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