Leitfaden für kandidierende Gruppierungen
S3 Vorgehensweise nach Entfallen des Vorschlagsrechts
Machen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner vom Vorschlagsrecht keinen Gebrauch, oder stimmen nicht mindestens drei Fünftel aller noch stimmberechtigten Unterzeichnerinnen und Unterzeichner einem Vorschlag zu, so findet eine Volkswahl statt:
S3a | nach dem Verhältniswahlverfahren, wenn mehrere Sitze zu besetzen sind; |
S3b | nach dem Mehrheitswahlverfahren, wenn nur ein einziger Sitz vakant ist; |