Leitfaden für kandidierende Gruppierungen
S Ergänzungswahlen
S1 Vorschlagsrecht
S1a | Sind auf der betreffenden Liste oder bei verbundenen Listen auf der betreffenden Einzelliste keine wählbare Ersatzkandidatin und kein wählbarer Ersatzkandidat vorhanden, so findet eine Ergänzungswahl statt. |
S1b | Zunächst haben die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner derjenigen Liste, zu welcher das ausgeschiedene Mitglied des Nationalrats gehörte, das Recht auf Einreichung eines Vorschlags. |