Nationalratswahlen 2007

Leitfaden für kandidierende Gruppierungen

S Ergänzungswahlen

S1 Vorschlagsrecht

S1a Sind auf der betreffenden Liste oder bei verbundenen Listen auf der betreffenden Einzelliste keine wählbare Ersatzkandidatin und kein wählbarer Ersatzkandidat vorhanden, so findet eine Ergänzungswahl statt.
S1b Zunächst haben die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner derjenigen Liste, zu welcher das ausgeschiedene Mitglied des Nationalrats gehörte, das Recht auf Einreichung eines Vorschlags.


Letzte Änderung 31.12.2007

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