Leitfaden für kandidierende Gruppierungen
R3 Entfallen einer Ersatzkandidatur
Ist die erste Ersatzperson gestorben, verzichtet sie auf den Antritt des Mandats oder hat sie ihre Wahlfähigkeit verloren, so rückt die nachfolgende an ihre Stelle.
Ist die erste Ersatzperson gestorben, verzichtet sie auf den Antritt des Mandats oder hat sie ihre Wahlfähigkeit verloren, so rückt die nachfolgende an ihre Stelle.
Letzte Änderung 31.12.2007