Leitfaden für kandidierende Gruppierungen
P Vorteile der Listenverbindung
Die Listenverbindung bringt folgende Vorteile:
P1 | Bessere Auswertung der Reststimmen |
Die bei der Division der Verteilungszahl in der Parteistimmenzahl unberücksichtigt bleibenden Reste, die sonst verloren gehen würden, kommen den Parteien zugute, deren Listen verbunden sind.
  | Beispiel: | ||||||||
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  | Die Partei A hat eine Stimmenzahl von 4121
Die Partei B hat eine Stimmenzahl von 3912 Die Verteilungszahl beträgt 500 | ||||||||
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P1a | Ohne Listenverbindung erhält die Partei A 4121 : 500 = 8 Mandate; Rest = 121
Ohne Listenverbindung erhält die Partei B 3912 : 500 = 7 Mandate; Rest = 412
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P1b | Bei Listenverbindung werden die Stimmen beider Parteien vorerst zusammengezählt, nämlich 4121 und 3912 = 8033. | ||||||||
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  | Hierauf wird die Gesamtstimmenzahl 8033 durch die Verteilungszahl 500 dividiert; das ergibt 16 Mandate, also zugunsten der beiden Parteien 1 Mandat mehr als ohne Listenverbindung. Mit andern Worten: statt 533 gehen nur 33 Stimmen verloren. | ||||||||
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P2 | In grossen Wahlkreisen, wo eine Partei lokalen oder regionalen Wahlmanövern ausgesetzt ist, kann sie mehrere Listen aufstellen und diese miteinander verbinden; auf diese Weise kann sie ihre regionale Ausstrahlungskraft stärken, ohne bei der Feststellung des Wahlergebnisses ihre Einheit einzubüssen und durch die Aufteilung Stimmenanteile nicht mehr ausnützen zu können. Allerdings muss eine Partei in einem Kanton, in welchem sie mehrere Listen einreicht, auch für jede ihrer Listen das Unterschriftenquorum beibringen, selbst wenn sie im Parteienregister eingetragen ist (vgl. hiervor, C2a und C2f, und die Graphik zur Entscheidungssituation in Beilage 4). |