Leitfaden für kandidierende Gruppierungen
M3b Weitere Regeln zur Verteilung von Restmandaten
Haben noch immer mehrere Listen den gleichen Anspruch auf das nächste Mandat, so geht dieses an jene Liste, die die grösste Parteistimmenzahl erhalten hat. Sind auch die Parteistimmen dieser Listen gleich, so erhält jene Liste das Mandat, auf welcher der oder die in Betracht fallende Kandidat(in) die grösste Stimmenzahl auf sich vereinigt. Bei gleich hohen Kandidatenstimmenzahlen entscheidet das Los, welches auf Anordnung der Kantonsregierung hin zu ziehen ist.