Nationalratswahlen 2007

Leitfaden für kandidierende Gruppierungen

I Ungültige Wahlzettel

Ungültig sind:

I1 nichtamtliche Wahlzettel;
I2 Wahlzettel, die anders als handschriftlich ausgefüllt oder geändert worden sind;
I3 Wahlzettel, die eine Listenbezeichnung, aber keinen gültigen Kandidatennamen enthalten (gültig ist jeder Name, der sich auf irgendeiner Liste des Wahlkreises befindet);
I4 Wahlzettel, die ehrverletzende Äusserungen oder offensichtliche Kennzeichnungen enthalten;
I5 Wahlzettel, die den kantonalen Vorschriften über die Gültigkeit der Stimmabgabe nicht entsprechen.


Letzte Änderung 31.12.2007

Zum Seitenanfang