Leitfaden für kandidierende Gruppierungen
I Ungültige Wahlzettel
Ungültig sind:
I1 | nichtamtliche Wahlzettel; |
I2 | Wahlzettel, die anders als handschriftlich ausgefüllt oder geändert worden sind; |
I3 | Wahlzettel, die eine Listenbezeichnung, aber keinen gültigen Kandidatennamen enthalten (gültig ist jeder Name, der sich auf irgendeiner Liste des Wahlkreises befindet); |
I4 | Wahlzettel, die ehrverletzende Äusserungen oder offensichtliche Kennzeichnungen enthalten; |
I5 | Wahlzettel, die den kantonalen Vorschriften über die Gültigkeit der Stimmabgabe nicht entsprechen. |