Nationalratswahlen 2007

Kreisschreiben des Bundesrates

74 Benachrichtigung der Gewählten

Schliesslich ersuchen wir Sie, jeder und jedem Gewählten die Wahl unverzüglich schriftlich mitzuteilen (Art. 52 Abs. 1 BPR).


Letzte Änderung 31.12.2007

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