Kreisschreiben des Bundesrates
55 Besondere Kontroll- und Fristanordnungen
551 Zusätzlich zu EDV-Kontrollabgleichen sind in jedem Kanton sämtliche Kandidaturen minutiös von Hand und Auge zu kontrollieren und abzugleichen. Dafür muss jeder Kanton in der fraglichen Zeit unbedingt auch das nötige Personal bereitstellen.
552 Kantone mit erweitertem Dienstleistungsangebot (beispielsweise amtlicher Einholung der Stimmrechtsbescheinigungen) müssen den Wahlanmeldetermin und den Druck der Wahlzettelsätze notfalls um eine Woche vorziehen. Am Datum des dem Bund verbindlich gemeldeten Wahlanmeldeschlusses müssen die Stimmrechtsbescheinigungen eingeholt sein.