Nationalratswahlen 2007

Kreisschreiben des Bundesrates

53 Auszählformulare

Will ein Kanton Auszählformulare verwenden, die von den Mustern im Anhang 2 zur VPR13 abweichen, so reicht die Kantonsregierung dem Bundesrat vor dem 1. Januar 2007 ein begründetes Begehren ein (Art. 8 Abs. 3 VPR). Kein neues Gesuch braucht eingereicht zu werden für abweichende Auszählformulare, die vom Bundesrat bereits für die Nationalratswahlen von 1983, 1987, 1991, 1995, 1999 oder 2003 bewilligt worden sind.


13 AS 1978 721-741, 1982 1787, 1986 1060, 1994 2426-2428, 2002 1757


Letzte Änderung 31.12.2007

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