Kreisschreiben des Bundesrates
53 Auszählformulare
Will ein Kanton Auszählformulare verwenden, die von den Mustern im Anhang 2 zur VPR13 abweichen, so reicht die Kantonsregierung dem Bundesrat vor dem 1. Januar 2007 ein begründetes Begehren ein (Art. 8 Abs. 3 VPR). Kein neues Gesuch braucht eingereicht zu werden für abweichende Auszählformulare, die vom Bundesrat bereits für die Nationalratswahlen von 1983, 1987, 1991, 1995, 1999 oder 2003 bewilligt worden sind.
13 | AS 1978 721-741, 1982 1787, 1986 1060, 1994 2426-2428, 2002 1757 |