Volksabstimmung vom 25. November 2012

Eine einzige Vorlage kommt am 25. November 2012 zur Abstimmung: die Änderung des Tierseuchengesetzes. Die folgenden Informationen sind Bestandteil der Erläuterungen des Bundesrates.

Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG)

Neue Tierkrankheiten stellen die Schweiz vor neue Herausforderungen. Die Vorlage verbessert die Grundlagen für eine wirksame Prävention gegen Tierseuchen. Damit soll die Gesundheit der Tiere in der Schweiz erhalten bleiben. Gegen die Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen.

Abstimmungsfrage
Wollen Sie die Änderung vom 16. März 2012 des Tierseuchengesetzes (TSG) annehmen?  

Empfehlung
Bundesrat und Parlament empfehlen, der Änderung des Tierseuchengesetzes zuzustimmen.Der Nationalrat hat die Vorlage mit 192 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen gutgeheissen, der Ständerat mit 43 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen.

Volksabstimmung vom 25. November 2012 (MP3, 3 MB, 07.11.2012)Stellungnahme des Bundesrates:
Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG)
Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann

Weiterführende Informationen

Dokument

Resultate der Volksabstimmung


Erläuterungen des Bundesrates


Unterschied zwischen Erläuterungen und Stimmzettel

Die «Erläuterungen des Bundesrates» mussten gedruckt werden, als noch nicht feststand, ob gegen die Vorlagen zur Quellenbesteuerung das Referendum zustande gekommen ist. Die Erläuterungen enthalten deshalb auch Ausführungen zu den Quellensteuerabkommen Schweiz–Deutschland, Schweiz–Grossbritannien und Schweiz–Österreich sowie zum Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung. Über diese Vorlagen wird am 25. November 2012 nicht abgestimmt.

Abgestimmt wird nur über jene Vorlage, gegen die das Referendum zustande gekommen und die auf dem Stimmzettel aufgeführt ist, nämlich:

  1. Änderung des Tierseuchengesetzes
https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/dokumentation/volksabstimmungen/volksabstimmung-20121125.html