Volksabstimmung vom 8. Februar 2009

Die einzige Vorlage, die am 8. Februar 2009 zur Abstimmung kommt, ist die Personenfreizügigkeit Schweiz–EU: Weiterführung des Abkommens und Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien. Die folgenden Informationen sind Bestandteil der Erläuterungen des Bundesrates.

Fahne: CH-EU

Die Schweiz hat in den letzten sechs Jahren gute Erfahrungen mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz–EU und den übrigen bilateralen Abkommen I gemacht. Bundesrat und Parlament wollen diese Abkommen sichern. Sie haben darum beschlossen, die Personenfreizügigkeit unbefristet weiterzuführen und gleichzeitig auf die neuen EU-Mitglieder Bulgarien und Rumänien auszudehnen. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 über die Genehmigung der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie über die Genehmigung und die Umsetzung des Protokolls über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien annehmen?

Empfehlung an die Stimmberechtigten

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Vorlage anzunehmen. Der Nationalrat hat die Vorlage mit 143 zu 40 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen, der Ständerat mit 35 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen.

Volksabstimmung vom 8. Februar 2009 (MP3, 4 MB, 21.01.2009)Stellungnahmen des Bundesrates:
Personenfreizügigkeit Schweiz-EU: Weiterführung des Abkommens und Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien
Bundesrätin Doris Leuthard

Referat von Bundesrätin Widmer-Schlumpf vom 8. Februar 2009, Medienzentrum Bundeshaus

Referat von Bundesrätin Leuthard vom 8. Februar 2009, Medienzentrum Bundeshaus

Weiterführende Informationen

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/dokumentation/volksabstimmungen/volksabstimmung-20090208.html