«Public Clouds Bund»: Verträge sind abgeschlossen

Bern, 27.09.2022 - Mit dem Vorhaben «Public Clouds Bund» (WTO-20007) kann die Bundesverwaltung hochskalierbare Cloud-Dienste bei fünf grossen Anbietern beziehen. Vertreter der Bundesverwaltung und der fünf Anbieter haben die entsprechenden Verträge abgeschlossen. Grundlagendokumente stehen auch der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Die Verträge mit den fünf Cloud-Anbietern von «Public Clouds Bund» sind unterschrieben. Die Anbieter haben einen inhaltlich übereinstimmenden Rahmenvertrag unterzeichnet. Ergänzend wurden mit jedem Anbieter zusätzliche Vertragskomponenten erarbeitet. Mit einer rechtlichen Vertragsanalyse wurde sichergestellt, dass die Anbieter vergleichbare Leistungen erbringen. Die Bundeskanzlei prüft zurzeit, inwiefern die Verträge publiziert werden können.

Auf der Internetseite der Bundeskanzlei stehen Grundlagendokumente zur Verfügung. Dazu gehören ein Bericht zu den Rechtsgrundlagen, ein anbieterneutrales Pflichtenheft und Evaluationskriterien für den Abruf von Public-Cloud-Diensten. Der Bericht zu den Rechtsgrundlagen liefert eine Analyse der rechtlichen Grundlagen der Cloud-Nutzung mit den Schwerpunkten Datenschutzrecht, Informationsschutzrecht und Amtsgeheimnis. Er enthält zudem Hilfsmittel wie Checklisten, die den Verwaltungseinheiten bei den Abklärungen helfen, zu denen sie vor der Nutzung von Cloud-Diensten verpflichtet sind.

Die Arbeiten wurden unter der Leitung des Bereichs Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI) der Bundeskanzlei ausgeführt, in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) für die Beschaffung und dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) des Eidgenössischen Finanzdepartements. Den geordneten Abruf von «Public Clouds Bund»-Leistungen wird das BIT als sogenannter «Cloud Service Broker» sicherstellen.

Geordnetes Verfahren und umfangreiche Abklärungen bei jedem Bezug

Die Bundesverwaltung setzt gemäss ihrer vom Bundesrat verabschiedeten Cloud-Strategie vom Dezember 2020 auf einen Mix aus bundeseigenen Private-Cloud-Diensten und aus von Dritten bezogenen Public-Cloud-Diensten. Mit dem Vorhaben «Public Clouds Bund» erhält die Bundesverwaltung einen geordneten Zugang zu Public-Cloud-Diensten. Dabei geht es dem Bund vor allem um einen Zugang zu hochskalierbarer Infrastruktur und einer breiten Palette neuer Technologien. Es wird darüber hinaus weiterhin spezifische Bedürfnisse geben, für die Cloud-Dienstleistungen ausserhalb dieser WTO-20007 beschafft werden.

Der Fokus bei der Nutzung von «Public Clouds Bund» liegt auf öffentlichen Daten und auf Daten, für die keine besonderen Schutzanforderungen bestehen. Ämter, die in diesem Rahmen Cloud-Dienste nutzen wollen, müssen zuerst ein anbieterneutrales Pflichtenheft erstellen und umfangreiche Abklärungen durchführen. Sie prüfen unter anderem vor jedem Leistungsbezug, ob die Auslagerung und Bearbeitung von Daten in einer Public Cloud rechtskonform ist und dokumentieren diese Abklärungen. Zudem muss für alle Anwendungen und Daten eine Schutzbedarfsanalyse erstellt werden.

Bezug von Cloud-Diensten bleibt freiwillig

Mit «Public Clouds Bund» wird ein Angebot für die Departemente bereitgestellt. Welche Verwaltungseinheiten mit welchen Anwendungsfällen Cloud-Dienste beziehen werden, ist offen. Die Departemente und die Bundeskanzlei sind in ihrem Aufgabenbereich zuständig für den Entscheid, ob sie Public-Cloud-Dienste einsetzen. Der Abruf von Leistungen im Rahmen von «Public Clouds Bund» bleibt optional und die Leistungen sind auf total maximal 110 Millionen Franken begrenzt.

Aktuell läuft ein Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht. Ein Bürger verlangt auf dem Gerichtsweg, dass die Bundesverwaltung Arbeiten zum Bezug von Public-Cloud-Diensten bei ausländischen Anbietern einstellt. Ein entsprechendes Gesuch um vorsorgliche Massnahmen ist beim Gericht hängig. Die Bundesverwaltung wartet diesen Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts zu den vorsorglichen Massnahmen ab, bevor Dienste über die WTO-20007 bezogen werden.


Adresse für Rückfragen

Florian Imbach
Sektion Kommunikation
Tel. 058 465 47 40
florian.imbach@bk.admin.ch



Herausgeber

Bundeskanzlei
http://www.bk.admin.ch

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-90509.html