Erfolgreiche Einführung der neuen elektronischen Geschäftsverwaltung des Bundes

Bern, 03.11.2021 - Der Bundesrat wurde anlässlich seiner Sitzung vom 3. November 2021 über den Abschluss des Programms GENOVA informiert: Die Einführung der neuen elektronischen Geschäftsverwaltung des Bundes (GEVER Bund) wurde per Ende September dieses Jahres abgeschlossen. Damit nutzen aktuell 26'000 Mitarbeitende der zentralen Bundesverwaltung eine leistungsfähige Plattform für die digitale Verwaltungstätigkeit.

Das Programm GENOVA hatte zum Ziel, mit dem Produkt «Acta Nova» eine neue Standardlösung für die elektronische Geschäftsverwaltung in allen Departementen einzuführen und einen zentralen Betrieb aufzubauen. Gestartet wurde das Projekt im Jahr 2015. Nachdem die letzten Einheiten der Bundesverwaltung im August 2021 das neue System eingeführt hatten, konnte dessen Einführung nun abgeschlossen werden.

26'000 Benutzer können das System uneingeschränkt nutzen. Installiert, aber aufgrund technischer Rahmenbedingungen zur Zeit punktuell nutzbar, ist das System für weitere 3'500 Benutzer in den Schweizer Auslandsvertretungen.

Der Einsatz einer einheitlichen Standardlösung für GEVER ermöglicht in der ganzen Bundesverwaltung effizientere Abläufe: Daten und Dokumente werden zentral gespeichert und die Geschäftsprozesse der Bundesverwaltung können digital und automatisiert abgewickelt werden. Vertrauliche Dokumente werden automatisch verschlüsselt. Das System unterstützt die aktuellen und zukünftigen E-Government-Vorhaben des Bundes. Über 10 Jahre hinweg wird das System dank tieferen Betriebsaufwänden voraussichtlich zu Kosteneinsparungen von über 180 Millionen Franken führen. Die ursprünglichen, durchschnittlichen jährlichen Kosten pro Arbeitsplatz von CHF 1'270 sind auf CHF 860 gesunken (26'000 Mitarbeitende). Sollten die angestrebten 29'000 Mitarbeitende das System nutzen, sinken die Kosten pro Mitarbeitenden weiter auf CHF 750.

Ursprünglich hätte das System bis Ende 2018 eingeführt sein sollen. Doch es kam zu Verzögerungen wegen einer Beschwerde gegen den WTO-Zuschlag, die schliesslich abgewiesen wurde, und weil in Teilen der Bundesverwaltung der Einführungszeitpunkt verschoben werden musste.

Die von den eidgenössischen Räten freigegebenen Verpflichtungskredite von 67 Millionen Franken wurden mit effektiv beanspruchten 60 Millionen nicht ausgeschöpft. Die in der Botschaft an das Parlament erwarteten Gesamtkosten (inkl. der bundesverwaltungsinternen Aufwände) von CHF 142 Mio. wurden ebenfalls nicht überschritten.


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