Erfolgreiche Versuche mit Vote électronique in zwölf Kantonen

Bern, 23.09.2012 - Anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 23. September 2012 haben erneut zwölf Kantone Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt. Diese haben die Anforderungen des Bundes erfüllt und sind erfolgreich verlaufen.

Von den rund 150‘000 Stimmberechtigten, die ihre Stimme via Internet hätten abgeben können, haben 20‘776 ihre Stimme elektronisch eingelegt. In den teilnehmenden Kantonen haben bis zu 57.2% der zu Vote électronique zugelassenen und an der Abstimmung teilnehmenden Stimmenden vom neuen Stimmkanal profitiert. Die Tabelle im Anhang bietet eine Detailübersicht der Stimmbeteiligung mit Vote électronique nach Kanton sowie des zu den Versuchen zugelassenen Elektorats.

Anlässlich dieser eidgenössischen Volksabstimmung konnten die Kantone 30% ihres Elektorats in die Versuche einbeziehen. Wie bei den letzten Versuchen haben die Kantone Genf und Neuenburg neben ihren Auslandschweizerinnen und -schweizern auch Inlandschweizer Stimmberechtigte (70‘240 im Kanton Genf bzw. 18‘930 im Kanton Neuenburg) zu den Versuchen zugelassen. Die anderen zehn Kantone (Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St.Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau) beschränken sich auf Auslandschweizerinnen und -schweizer.

Die rund 150‘000 zugelassenen Stimmberechtigten entsprechen 2.9% des gesamtschweizerischen Elektorats. Die in der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) festgelegte Limite, nach welcher nicht mehr als 10% der eidgenössischen Stimmberechtigten in die Versuche einbezogen werden dürfen, wurde damit bei Weitem nicht ausgeschöpft.

Vote électronique steht den eingeschriebenen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern mit Wohnsitz in einem der durch den Bundesrat definierten Länder zur Verfügung[1]. Ungefähr 90% von ihnen haben den Wohnsitz in einem dieser Länder.

Die Kantone Solothurn und Graubünden, welche mit einer Kopie des Zürcher Vote électronique-Systems arbeiten, haben die Bundeskanzlei über ein technisches Problem informiert, von dem in den zwei Kantonen je eine Gemeinde betroffen war. Dabei wurden die Zugriffsdaten von 16 bzw. 2 stimmberechtigten Auslandschweizern vor Öffnung der elektronischen Urne nicht in die Stimmrechtsdatenbank übernommen. Dies hatte zur Folge, dass diese insgesamt 18 Auslandschweizerinnen und -schweizer nicht elektronisch abstimmen konnten. Weitere Gemeinden oder Stimmberechtigte waren nicht betroffen. Die Ursache des technischen Fehlers wurde identifiziert und wird im Hinblick auf die nächste eidgenössische Abstimmung am 25. November 2012 behoben.

[1] Siehe Bundesblatt vom 10. Juli 2012: http://www.admin.ch/ch/d/ff/2012/6905.pdf.


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