Erfolgreiche Versuche mit Vote électronique in zwölf Kantonen

Bern, 11.03.2012 - Anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 11. März 2012 haben zwölf Kantone erfolgreich Vote électronique-Versuche durchgeführt. Schweizweit hatten rund 116‘000 Stimmberechtigte die Möglichkeit, ihre Stimme elektronisch über das Internet abzugeben.

Die Auslandschweizer Stimmberechtigten der Kantone Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St.Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Neuenburg und Genf wurden erneut in die Vote électronique-Versuche einbezogen. Die Auslandschweizerinnen und
-schweizer des Kantons Bern konnten zum ersten Mal auf Bundesebene ihre Stimme elektronisch abgeben. Die Stimmberechtigten des Kantons Neuenburg, welche einen Vertrag für den Guichet Unique des Kantons abgeschlossen haben, konnten zum 17. Mal anlässlich einer eidgenössischen Volksabstimmung ihre Stimme elektronisch abgeben. Dazu wurden auch 47‘998 im Kanton Genf wohnhafte Stimmberechtigte zugelassen. Insgesamt wurden 116‘382 Stimmberechtigte zu den Versuchen zugelassen. Dies entspricht 2.2% des gesamtschweizerischen Elektorats.

Im Kanton Freiburg wurde die Ersatzwahl für den in den Bundesrat gewählten Alain Berset ebenfalls mit Vote électronique durchgeführt. Dabei ging es um den ersten Einsatz von Vote électronique im Kanton Freiburg anlässlich einer Wahl. Der Versuch ist reibungslos verlaufen. Es waren rund 900 Auslandschweizer Stimmberechtigte zugelassen.

Von den rund 116‘000 Stimmberechtigten, die ihre Stimme via Internet abgeben konnten, haben 19‘229 ihre Stimme elektronisch eingelegt. Dies entspricht einer Stimmbeteiligung mit Vote électronique von 16.5%. Die Tabelle im Anhang bietet eine Detailübersicht der Stimmbeteiligung mit Vote électronique nach Kanton sowie des zu den Versuchen zugelassenen Elektorats.

Insgesamt konnten rund 51‘199 Auslandschweizer Stimmberechtigte ihre Stimme elektronisch abgeben. Es gilt zu beachten, dass Vote électronique nur Auslandschweizerinnen und -schweizern zur Verfügung steht, die ihren Wohnsitz in einem der 45 Staaten, welche die Vereinbarung von Wassenaar[1] unterzeichnet haben, oder in einem EU-Staat, in Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino, Vatikanstadt oder im Norden von Zypern haben. Ungefähr 90 Prozent der eingeschriebenen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben ihren Wohnsitz in einem dieser Länder.

Die Vote électronique-Versuche haben die Anforderungen des Bundes erfüllt. Die Versuche in den erwähnten 12 Kantonen sind insgesamt gut verlaufen. Eine stimmberechtigte Person aus dem Kanton Luzern konnte unbeabsichtigt ihre Stimme zweimal abgeben. Dies wurde vom Genfer Monitoringssystem sofort erkannt und professionell behoben. Das Stimmgeheimnis wurde dabei nicht verletzt. Der Zwischenfall hat keine Auswirkungen auf das Resultat der Abstimmung.

[1] Vereinbarung vom 19. Dezember 1995/12. Mai 1996 über Exportkontrollen für konventionelle Waffen und Dual Use-Güter und -Technologien (Wassenaar Arrangement), www.wassenaar.org. Diese Vereinbarung regelt auch die Verschlüsselung von Daten als eine der Dual-Use-Technologien: danach ermöglichen alle Mitgliedstaaten die für Vote électronique grundlegende verschlüsselte Übertragung von Daten.


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