Die vorliegende Strategie wurde am 3.4.2020 vom Bundesrat verabschiedet. Per 1. Januar 2021 wurde die Bundesinformatikverordnung (BinfV, SR 172.010.58) in die Verordnung über die digitale Transformation und die Informatik (VDTI, SR 172.010.58) überführt. Diese Strategie wurde entsprechend formal angepasst. Ein Anpassungsbedarf in materieller Hinsicht wurde vom Digitalisierungsrat Bund verneint und auch von der übergeordneten Generalsekretärenkonferenz nicht gefordert. Zwecks Unterscheidbarkeit wird die aufgrund ergänzter Regelungen der neuen VDTI angepasste Version nun Digitalisierungsstrategie (und nicht mehr IKT-Strategie) genannt, was dem damaligen Auftrag des Bundesrates zur Erarbeitung der Strategie und Förderung der digitalen Transformation entspricht.
Die Digitalisierungsstrategie besteht aus drei Teilen:
- Basisstrategie:
Sie enthält die Vision, die Grundsätze und beschreibt die strategischen Stossrichtungen. - Anhang A: Planungsfelder und Vorgaben
(im Dokument «Basisstrategie» integriert). - Anhang B: Masterplan
Dieser beschreibt die notwendigen Veränderungen zur Erreichung des angestrebten Soll-Zustandes in zeitlicher und sachlicher Hinsicht.
(Er wird als eigenständiges Dokument geführt)