Die Cloud-Prinzipien dienen der Bundesverwaltung als Unterstützung beim Einsatz von Cloud-Leistungen. Es gibt zwei Arten von Prinzipien: 1. Für die Verwaltung verbindliche Prinzipien und 2. Empfehlungen. Die verbindlichen Prinzipien bestehen zur Mehrheit aus bereits bestehenden Vorgaben für die Bundesverwaltung, die in diesem Dokument zusammengefasst wurden. Drei der verbindlichen Prinzipien (in Kapitel 4.1) hat der Bereich DTI der BK neu erlassen: Sie regeln den a) Bezug von Public-Cloud-Diensten über einen Cloud Service Broker (CSB), b) die Bewilligung von neuen CSB durch den Bereich DTI der BK sowie die c) Verpflichtung, eine Exit-Strategie zu erarbeiten.