Nationalratswahlen 2015

Leitfaden für kandidierende Gruppierungen

13.7 Förderungsmassnahmen zugunsten untervertretener Minderheiten

Die unter Ziffer 13 dargestellten Massnahmen können analog auch zur Förderung der Wahlchancen anderer untervertretener Bevölkerungsgruppen benutzt werden.


Letzte Änderung 21.01.2015

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