Nationalratswahlen 2015

Leitfaden für kandidierende Gruppierungen

11.2 Beschwerdeschrift

Die Beschwerdeschriften müssen zur Begründung eine kurze Darstellung des Sachverhalts enthalten (Art. 78 BPR). Es muss örtlich und zeitlich hinreichend genau angegeben werden, was beanstandet wird.


Letzte Änderung 21.01.2015

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