Kreisschreiben des Bundesrates
5.1 Betroffene Kantone
In den Kantonen, die nur ein Mitglied des Nationalrates zu wählen haben (Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Appenzell A. Rh. und Appenzell I. Rh.), findet die Wahl nach dem Mehrheitswahlverfahren statt.