Nationalratswahlen 2015

Kreisschreiben des Bundesrates

4.5 Stimmabgabe

Die Regierungen erlassen die notwendigen Vorschriften über die Stimmabgabe (vgl. Art. 83 und 91 Abs. 2 BPR).


Letzte Änderung 21.01.2015

Zum Seitenanfang