Nationalratswahlen 2011

Leitfaden für kandidierende Gruppierungen

8.1 Ersatzkandidatinnen und -kandidaten: Reihenfolge

Wird ein Sitz im Nationalrat während einer Amtsdauer frei, so erklärt die Kantonsregierung unter den nichtgewählten Kandidatinnen und Kandidaten der Liste, auf welcher das ausscheidende Mitglied ge-wählt worden ist, für gewählt, wer am meisten Stimmen erhalten hat (erste Ersatzkandidatin oder erster Ersatzkandidat) (Art. 55 Abs. 1 BPR).


Letzte Änderung 31.12.2011

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