Leitfaden für kandidierende Gruppierungen
8.1 Ersatzkandidatinnen und -kandidaten: Reihenfolge
Wird ein Sitz im Nationalrat während einer Amtsdauer frei, so erklärt die Kantonsregierung unter den nichtgewählten Kandidatinnen und Kandidaten der Liste, auf welcher das ausscheidende Mitglied ge-wählt worden ist, für gewählt, wer am meisten Stimmen erhalten hat (erste Ersatzkandidatin oder erster Ersatzkandidat) (Art. 55 Abs. 1 BPR).