Nationalratswahlen 2011

Leitfaden für kandidierende Gruppierungen

7.2 Ergänzungswahlen bei unbesetzt gebliebenen Sitzen

Für die allfällig unbesetzt gebliebenen Sitze finden Ergänzungswahlen statt (Art. 45 Abs. 2 BPR; vgl. Ziff. 9).


Letzte Änderung 31.12.2011

Zum Seitenanfang