Nationalratswahlen 2011

Leitfaden für kandidierende Gruppierungen

6.2 Feststellung des Wahlergebnisses in Kantonen mit Mehrheitswahlverfahren

6.2.1       Wahlprotokolle

 

Zumeist gemeindeweise werden Wahlprotokolle aufgenommen, die der kantonalen Zentralstelle einzureichen sind (Art. 39 BPR und Art. 7a und 9 VPR).

Diese Gemeindeprotokolle sind wichtig und lückenlos zu führen, weil sie die Grundlage sind, um die Zahl der Stimmen, welche die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten erhalten haben, festzustellen.


6.2.2
      
Mandatsverteilung

 

In Wahlkreisen, in denen nur ein Mitglied des Nationalrates zu wählen ist, kann für jede wählbare Person gestimmt werden. Eine Ausnahme bilden die Majorzkantone mit Anmeldeverfahren. Bei diesen kann nur für vorgedruckte Kandidatinnen oder Kandidaten gestimmt werden. Gewählt ist, wer am meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los (Art. 47 Abs. 1 BPR).

 


Letzte Änderung 31.12.2011

Zum Seitenanfang