Nationalratswahlen 2011

Leitfaden für kandidierende Gruppierungen

3.3 Bezug zusätzlicher Wahlzettel mit Vordruck

Parteien und Gruppierungen können bei den Staatskanzleien der Kantone zusätzliche amtliche Wahlzettel mit dem Vordruck ihrer jeweiligen Liste(n) zum Selbstkostenpreis beziehen (Art. 33 Abs. 3 BPR).


Letzte Änderung 31.12.2011

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