Nationalratswahlen 2011

Leitfaden für kandidierende Gruppierungen

13.2 Gezielte Vorkumulation

Die Massnahme erzielt in aller Regel ausgesprochen starke Wirkung zugunsten der geförderten Person(en). Es braucht allerdings, neben der nötigen Parteistärke, auch den Konsens der betreffenden Partei oder Gruppierung. Mit der Vorkumulierung (zweimaligem vorgedrucktem Aufführen einer Kandidatur auf dem Wahlzettel, Art. 22 Abs. 1 BPR) kann so beispielsweise Minderheiten (Regionen, Alter, Geschlecht) gezielt eine Chance eröffnet werden, ein ansonsten gefährdetes Mandat zu erringen oder zu behalten. So hat eine Partei in einem Kanton auch schon gezielt und erfolgreich in diesem Sinne vom Instrument Gebrauch gemacht, um einer sprachlichen Minderheit die Chancen auf einen sonst gefährdeten Sitz zu erhalten; bei der Wiederwahl vier Jahre später war die Massnahme dann entbehrlich. Das Instrument lässt sich auch gezielt zur Förderung kandidierender Frauen einsetzen.


Letzte Änderung 31.12.2011

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