Nationalratswahlen 2011

Kreisschreiben des Bundesrates

8.5.6 Kopie der Beschwerden an die Bundeskanzlei

Damit sich vor der konstituierenden Sitzung des Nationalrates das provisorische Büro des Nationalrates gegebenenfalls auch auf jene Fälle vorbereiten kann, in denen die Kantonsregierung bis zum Zeitpunkt der Sitzung des provisorischen Büros des Nationalrates noch keinen Entscheid getroffen hat, bittet der Bundesrat darum, der BK unverzüglich von allen eingegangenen Beschwerden eine Kopie zukommen zu lassen (Sektion Politische Rechte, Bundeshaus West, 3003 Bern; E-Mail: wahlen2015@bk.admin.ch).


Letzte Änderung 31.12.2011

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