Nationalratswahlen 2011

Kreisschreiben des Bundesrates

8.5.5 Unterschriebenes Protokoll an den Bundesrat

Das Protokoll des kantonalen Wahlbüros (Formular 5 oder in speziellen Fällen nach vorgängiger Absprache Formular 4) ist dem Bundesrat unterschrieben im Original sofort zu übermitteln, nachdem die Beschwerdefrist unbenützt abgelaufen oder alle den Kanton betreffenden Beschwerden rechtskräftig erledigt sind (Art. 14 Abs. 1 VPR).


Letzte Änderung 31.12.2011

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