Kreisschreiben des Bundesrates
8.2 Umgehende Übermittlung des Wahlergebnisses an die Bundeskanzlei
Die Staatskanzlei oder die Zentralstelle übermittelt das Wahlergebnis (Formulare 2, 4 und 5 und das Ergebnis der Ständeratswahl) des Kantons sofort nach der Ermittlung in elektronischer Form an die Meldestelle der BK und des BFS (wahlen2015@bk.admin.ch), ohne die Beschwerdefrist abzuwarten. Die technischen Dispositionen geben Auskunft über den genauen Inhalt und das Format.
Eine Kopie des Protokolls des kantonalen Wahlbüros (Formulare 4 und 5) ist umgehend, also noch vor Ablauf der Beschwerdefrist, und ununterschrieben der BK postalisch (Bundeskanzlei, Sektion Politische Rechte, Bundeshaus West, 3003 Bern) zu übermitteln (Art. 13 Abs. 3 VPR).