Nationalratswahlen 2011

Kreisschreiben des Bundesrates

3 Repräsentation von Frauen und Männern

Seit der Annahme am 14. Juni 1981 von Artikel 4 Absatz 2 der Bundesverfassung von 1874 (heute: Art. 8 Abs. 3 BV) sind Bund und Kantone bemüht, rechtliche und tatsächliche Diskriminierungen zu beseitigen, von denen die Frauen im familiären, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld betroffen sind. Der Bundesrat erlaubt sich daher, auf ein Defizit bei der Repräsentation von Frauen im Nationalrat hinzuweisen. Erstmals seit der Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts 1971 ist der Anteil Frauen im Nationalrat 2011 nicht mehr angestiegen, sondern sogar um einen halben Prozentpunkt zurückgegangen. Der Frauenanteil im Nationalrat betrug nur noch 29 Prozent (gewählt wurden 58 Frauen und 142 Männer). Zwar hat sich der Anteil der Frauen in der laufenden Legislatur etwas erhöht (31 %, Stand 25.11.2013)15, doch ist er immer noch weit von einer ausgeglichenen Vertretung entfernt. Bei den Wahlen besteht ein offensichtlicher Nachholbedarf, bis das Ziel einer ausgeglichenen Repräsentation der Geschlechter erreicht ist. Auch das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE (ODIHR) hat in seinen Wahlbewertungsmissionen 2007 und 2011 auf die schwache Vertretung und die tiefe Anzahl der Kandidaturen von Frauen hingewiesen. Der Bundesrat bittet die Kantone, die Wahlberechtigten auf das allfällige Missverhältnis in der Repräsentation von Frauen und Männern aufmerksam zu machen und die kandidierenden Gruppierungen auf die im «Leitfaden für kandidierende Gruppierungen»16 der Bundeskanzlei (BK) aufgeführten Massnahmen zur Förderung von Frauen hinzuweisen.



Frauenanteile Nationalratswahlen 2011 nach Kantonen
Grafik 1




15 www.parlament.ch > Dokumentation > Fakten und Zahlen > Parlament > Frauen im Parlament
16 www.bk.admin.ch > Themen > Politische Rechte > Nationalratswahlen > Nationalratswahlen 2015 > Leitfaden für kandidierende Gruppierungen


Letzte Änderung 31.12.2011

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