Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Kann ein(e) Kandidat(in) statt der Adresse seines/ihres Wohnsitzes jene des Wochenaufenthalts auf dem Wahlvorschlag aufführen?

Nein.

Der Wahlvorschlag muss die "Wohnadresse" des politischen Wohnsitzes aufführen, nicht jene eines abweichenden Wochenaufenthaltes. (Bedeutsam für Personen, die im Kanton ihres Wochenaufenthalts statt ihres Wohnsitzes kandidieren)

Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 22


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Letzte Änderung 31.12.2011

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