Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Ist die Angabe der persönlichen Kandidatennummer zwingend? Sind Stimmen ohne Kandidatennummer am Ende ungültig?

Die Angabe ist unbedingt zu empfehlen!

Zwar hängt die Gültigkeit der Stimmen (und damit die Notwendigkeit der Angabe der Kandidatennummer) davon ab, wie gross die konkrete Verwechslungsgefahr ist; da aber die Auszählung der Stimmen im Milizsystem durch das Fehlen der Kandidatennummern behindert und pannenanfälliger wird, vergrössert der Verzicht auf die Angabe der Kandidatennummer auf dem Wahlzettel ebenso wie bereits zuvor in der Wahlwerbung v.a. bei vielen Kandidaturen und Listen das Risiko der Selbstschädigung beträchtlich.

Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 35


Zurück zur Übersicht


Letzte Änderung 31.12.2011

Zum Seitenanfang