Häufige Fragen
Können auf Jung-Partei-Listen auch Personen kandidieren, die älter sind als andere KandidatInnen auf der Hauptliste derselben Partei?
Grundsätzlich ja.
Auf miteinander unterverbundenen, altersmässig getrennten Listen sollte immerhin unter dem Aspekt von Treu und Glauben bzw. Irreführung das Durchschnittsalter der KandidatInnen auf der Jungliste nicht höher liegen als jenes der KandidatInnen auf der Hauptliste. Andernfalls stellt sich die Frage der Eignung der Listenbezeichnung.
Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 23 BPR Art. 31 Abs. 1bis
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