Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Ist politische Strassenwerbung ausserorts zulässig?

Grundsätzlich ja, aber bewilligungspflichtig.

Politische Werbung als Strassenreklame ist ausserorts grundsätzlich erlaubt, wenn die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Auch politische Strassenreklamen können bewilligt werden, wenn Art. 96 und 97 der Strassensignalisationsverordnung (SSV) eingehalten sind. Anbringen und Ändern von Strassenreklamen bedürfen jedoch der Bewilligung der kantonal zuständigen Behörde. Zu beachten sind dabei ergänzende Vorschriften zB. zum Schutz von Landschafts- und Ortsbild. An Autoahnen und Autostrassen sind Strassenreklamen und Feldwerbung untersagt (SSV Art. 98 Abs. 1).

Gesetzesgrundlagen
SSV Art. 96-98


Zurück zur Übersicht


Letzte Änderung 31.12.2011

Zum Seitenanfang