Häufige Fragen
Was ist Kumulieren?
Doppeltes Aufführen einer kandidierenden Person.
Ueberzählige Wiederholungen werden hingegen gestrichen (Art. 38 Abs. 2 BPR).
Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 35 Abs. 3
BPR Art. 38 Abs. 2
BPR Art. 47
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