Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Ist die Angabe bzw. die Ergänzung der Kandidatennummern bei der Bereinigung der Wahlzettel (Kreisschreiben Ziff. 622.12) obligatorisch?

Nein, fakultativ!

Die Ergänzung der Kandidatennummern dient der Verhinderung falscher Zuordnungen im Auszählprozess. Wo die geringe Anzahl der Kandidat(inn)en bzw. die Eindeutigkeit ihrer Namen Verwechslungen bereits ausschliesst, ist die Ergänzung dieser Nummern entbehrlich (vgl. BBl 1982 III 357).


Zurück zur Übersicht


Letzte Änderung 31.12.2011

Zum Seitenanfang