Nationalratswahlen 2011

Häufige Fragen

Kann gültig kandidieren, wer vor dem Wahltag, aber nach Wahlanmeldeschluss wahlfähig (z.B. 18jährig) wird?

Ja.

Logische Auslegung von Verfassung und Gesetz führt zu folgenden Schlüssen:

1.   Die Kandidatur ist gültig, weil die Wahl-fähigkeitsvoraussetzungen am Wahltag erfüllt sind.
2.   Die kandidierende Person muss die Zustimmungserklärung zur Kandidatur unterzeichnen (Art. 22 Abs. 3 BPR).
3.
Diese Unterschrift zählt für das Quorum (Art. 24 Abs. 1 BPR) nicht mit.



Gesetzesgrundlagen
nBV Art. 136
aBV Art. 74 Abs. 2 und Art. 75
BPR Art. 22 Abs. 1 und 3
VPR Art. 8b Abs. 3


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Letzte Änderung 31.12.2011

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