Nationalratswahlen 2007

Leitfaden für kandidierende Gruppierungen

H4d Auswirkungen des Kumulierens

Die Stimmberechtigten können die Namen von Kandidatinnen oder Kandidaten, denen sie einen besonderen Vorrang einräumen wollen, kumulieren, das heisst zweimal schreiben. Sind kumulierte Kandidatinnen oder Kandidaten nicht panaschiert, wird die eigene Partei durch solche Veränderung des Wahlzettels nicht geschwächt. Mehr als zweimal darf derselbe Name nicht auf einem Wahlzettel stehen.


Letzte Änderung 31.12.2007

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