Nationalratswahlen 2007

Leitfaden für kandidierende Gruppierungen

G Wahlzettel

G1 Amtlicher Druck aller Listen

Die Kantone sind verpflichtet, alle Listen in Form eines Wahlzettels den Wählerinnen und Wählern bis spätestens am 11. Oktober 2007 ins Haus zu senden. Ferner muss allen Stimmberechtigten ein leerer Wahlzettel zugestellt werden.


Letzte Änderung 31.12.2007

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