Leitfaden für kandidierende Gruppierungen
G Wahlzettel
G1 Amtlicher Druck aller Listen
Die Kantone sind verpflichtet, alle Listen in Form eines Wahlzettels den Wählerinnen und Wählern bis spätestens am 11. Oktober 2007 ins Haus zu senden. Ferner muss allen Stimmberechtigten ein leerer Wahlzettel zugestellt werden.